Beratung
Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung? Machen Sie sich Sorgen um eine angehörige Person oder möchten Sie sich über Behandlungsmöglichkeiten informieren?
Eine erste Abklärung in Bezug auf Spielsucht oder allfällige andere Verhaltenssüchte ist für Personen aus dem Kanton Zürich kostenlos. Sitzungen werden niederschwellig unter Wahrung der Schweigepflicht und auf Wunsch auch anonym angeboten.
Das Angebot des Zentrums umfasst:
- Einzelberatung und Psychotherapie
- Paar- und Familienberatung und Psychotherapie
- Beratung von Bezugspersonen
- Gruppentherapie (Flyer)
- Beratung von Fachpersonen (fallbezogene Beratungen)
- Die Behandlung von Spielsüchtigen aus dem Kanton Zürich mit einer Lotterie- und Wettproblematik kann durch Lotteriegelder finanziert werden. Dies gilt auch für die Beratung ihrer Bezugspersonen.
- Die Behandlung anderer Verhaltenssüchte müssen kostendeckend finanziert werden. Beiträge aus der Zusatzversicherung der Krankenkassen können angerechnet werden.